Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz.net)

Waffenrechtsverstöße: Wenn Pistolen und Gewehre offen herumliegen

Waffenrechtsverstöße: Wenn Pistolen und Gewehre offen herumliegen

Gesichert: Gewehre müssen in zertifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden, die zugehörige Munition in einem extra Fach.

Unangekündigte Kontrollen in Wiesbadener Haushalten zeigen Verstöße gegen das Waffenrecht auf. Nicht jeder Waffenbesitzer legt die gebotene Sorgfalt an den Tag.

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