BGH bestätigt Urteil gegen KZ-Sekretärin: Alter und Wegschauen schützen nicht vor Strafe

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Das Urteil ist historisch und sendet Signale in die Gegenwart, kommentiert Thoralf Cleven.

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