Tipps und Tricks zur Betriebskostenabrechnung
Jahresende ist Rechnungszeit: Spätestens zum 31. Dezember muss die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr zugestellt sein, und viele Vermieter reizen diese Frist auch aus. Wir zeigen, was abgerechnet werden darf und wie man Fehler entdeckt.