NRW führt Mindesthonorare im Kreativbereich ein

NRW führt in landesgeförderten Projekten Honoraruntergrenzen für Kunstschaffende ein. Ihre Bezahlung kann dadurch um bis zu einem Drittel höher ausfallen als bisher. Peter Grabowski über Hintergründe, Rechenmodelle und Konsequenzen der Entscheidung.

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