Arbeitsrecht: Angestellte trotz Krankschreibung auf Gartenparty – Arbeitgeber muss Ersatz zahlen
![Arbeitsrecht: Angestellte trotz Krankschreibung auf Gartenparty – Arbeitgeber muss Ersatz zahlen](https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/696362b4-ea61-459e-baed-28fe6d6c2527_w520_r2.08_fpx63_fpy46.jpg)
Eine arbeitsunfähig gemeldete Angestellte wurde beim »fröhlichen Bummeln« in der Innenstadt und auf einer Gartenparty gesichtet. Ihr Arbeitgeber muss ihr dennoch eine Urlaubsabgeltung zahlen.