Bundestagsverwaltung darf Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem den Zutritt verweigern
Kein Bundestags-Hausausweis für einen AfD-Mitarbeiter, der Verbindungen ins Umfeld russischer Geheimdienste hat: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt. Sie ist nicht anfechtbar.