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Doppelhaushalt 2017/2018 von der Landesdirektion freigegeben

Die Landesdirektion Sachsen als kommunale Rechtsaufsicht hat den Haushalt der Stadt Leipzig mit Auflagen genehmigt. Somit endet für die Verwaltung nach öffentlicher Bekanntmachung und Auslegung die so genannte vorläufige Haushaltsführung und der Haushalt kann für 2017/2018 wie geplant vollzogen werden.

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