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Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in Dossenheim: Eine Polizistin hat die gleichen Rechte wie ein Polizist

Von Doris Weber

Dossenheim. Was macht einen Staat wie die Bundesrepublik zu einem Rechtsstaat? Diese Frage wird für gewöhnlich im Gemeinschaftskundeunterricht gestellt. Bürgern, die hier aufgewachsen sind, sind die Rechtsstaats-Prinzipien, ohne zu hinterfragen, selbstverständlich. Menschen, die anderswo aufgewachsen sind, sind die hier geltenden Regeln oft fremd - oder sie kennen sie erst gar nicht. Die örtliche Volkshochschule (VHS) nutzte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Möglichkeit, in ihren Räumen einen Kurs "Richtig ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge" anzubieten.

Neben der VHS-Leiterin Karin Kral und der kommunalen Integrationsbeauftragten Dorothee Elling waren zahlreiche Flüchtlinge gekommen. Sie hörten aufmerksam zu, was die beiden Staatsanwälte Sara Hertenstein und Christian Fuchs erklärten. Die Frage der Verständigung war kein Problem. Denn mit Omar Simo, selbst kurdischer Syrer, der in der Gemeinde lebt und sich von Anfang an im Asylkreis engagierte, sowie Otto Essig, ebenfalls im Asylkreis aktiv, waren sogar zwei Dolmetscher anwesend. Simo übersetzte ins Arabische, Essig für die beiden Nicht-Araber gelegentlich ins Englische. Verständigungsschwierigkeiten gab es also keine.

Die Veranstaltung war für jeden erhellend. Mit den Erklärungen, was einen Rechtsstaat ausmacht, wurde zugleich bewusst, dass Gewaltenteilung und Demokratieprinzip keine Selbstverständlichkeiten sind. Dazu gehört auch die Regel, dass die Gesetze ausnahmslos für alle gelten - also auch für den Staat. Fuchs nahm mehrfach Bezug auf den zentralen Artikel 20 im Grundgesetz. Und ja, die Teilnehmer konnten den Inhalt nachlesen. Sie erhielten ein ins Arabische übersetztes Exemplar des Grundgesetzes.

Wichtige Punkte, die mit dem Vortrag vermittelt wurden, waren zum Beispiel, das ein Geschlagen-Werden nicht berechtigt zurückzuschlagen. Männer dürfen ihre Frauen nicht schlagen, und Frauen dürfen ihre Männer nicht schlagen. Eine Polizistin hat die gleichen Rechte wie ein Polizist. Eine Straftat kann von keinem anderen als der Staatsanwaltschaft untersucht werden. Und nur ein Gericht kann ein Urteil und damit gegebenenfalls eine Strafe aussprechen. Strafen können nur durch Haft oder eine Geldstrafe abgegolten werden.

Fuchs und Hertenstein schilderten immer wieder besondere Situationen und fragten die Teilnehmer nach ihrer Einschätzung. Das offenbarte die Relevanz der formal klingenden und abstrakten Vokabeln für den Alltag.

Das Kursangebot wurde vom Landesinnenministerium in Kooperation mit dem baden-württembergischen Verband der Volkshochschulen entwickelt, die zusammen Infrastruktur und Mittel zur Verfügung stellen. Anfragen nähmen die örtlichen Volkshochschulen entgegen, sagte Kral. Für den Herbst plane sie einen zweiten Kurs für persisch sprechende Menschen. Ein Dolmetscher hierfür werde noch gesucht.

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