Absenkung des Kommunalwahlalters: Jugendliche dürfen weiter wählen
Von Denis Schnur
Heidelberg. Jetzt ist es amtlich: Die Herabsenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg war rechtens. Seit 2014 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren an den Wahlen teilnehmen. Seitdem haben auch die Heidelberger Anwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben dagegen geklagt und konkret die Heidelberger Kommunalwahl vom Mai 2014 angefochten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sowie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wiesen ihre Klage ab, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieb gestern ebenfalls ohne Erfolg.
Die grün-rote Landesregierung hatte die Herabsetzung 2012 beschlossen. In der Landesverfassung steht jedoch, dass Bürger ab dem 18. Lebensjahr "wahl- und stimmberechtigt" sind. Deshalb haben Lipinski und Bornemann-von Loeben argumentiert, dass zur Einführung des "Kinderwahlrechts" eine Zweidrittel-Mehrheit – die Grün-Rot nicht hatte – nötig gewesen wäre.
Wie die untergeordneten Instanzen sehen die Leipziger Richter jedoch einen Ermessensspielraum beim Gesetzgeber: "Ein Mindestalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz", heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes. Der Gesetzgeber könne das Kommunalwahlrecht ausgestalten, lediglich eine "hinreichende Verstandesreife" sei die Voraussetzung für die Teilnahme - und die könne man auch bei 16-Jährigen annehmen.
"Ich halte die Jugendlichen ja auch nicht für blöd und habe nichts gegen das Wahlrecht ab 16 Jahren", erklärte Bornemann-von Loeben gestern der RNZ. Ihm und Lipinski sei es vielmehr um die Art und Weise gegangen, wie die Entscheidung getroffen wurde. "Wir waren der Meinung, dass das nicht gemacht werden kann, ohne die Verfassung zu ändern."
Und es gebe Sachen, "da will man einfach wissen, ob man Recht hat". Deshalb seien er und Lipinski jetzt auch nicht enttäuscht: "Dass der Verwaltungsgerichtshof Revision zugelassen hatte, zeigt: Das wurde bisher noch nicht entschieden. Das ist schon ein Erfolg."
Dennoch wollen die Anwälte nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Das gab Lipinski vor Beginn der Verhandlung in Leipzig bekannt, und Bornemann-von Loeben bestätigte dies der RNZ. Die Anwälte finanzieren den Rechtsstreit komplett aus eigener Tasche, jedoch haben sie laut Bornemann-von Loeben dafür gemeinsam bislang "deutlich weniger als 1000 Euro" ausgegeben.
Bei der Stadt Heidelberg begrüßt man die Entscheidung des Gerichtes: "Es ist gut, dass die Frage der politischen Teilhabe von Jugendlichen ab 16 Jahren nun juristisch geklärt ist. Die Stadt befürwortet es, dass junge Menschen frühzeitig an demokratischen Prozessen beteiligt werden", erklärte eine Sprecherin auf eine RNZ-Anfrage.