„Leistungen wie Inländer“: EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe
Wer als Geflüchteter mit befristetem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat lebt, hat die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie die Bürger des EU-Landes, entschied der Europäische Gerichtshof.