Verbraucher dürfen Ergebnis von Nahrungskontrollen erfahren
Verbraucher haben das Recht, das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. In solchen Fällen überwiege das öffentliche Interesse; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden dem nicht entgegen, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Freitag seine Entscheidung vom Dienstag mit (Az. 4 L 1902