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Verbraucher dürfen Ergebnis von Nahrungskontrollen erfahren

Verbraucher haben das Recht, das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. In solchen Fällen überwiege das öffentliche Interesse; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden dem nicht entgegen, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Freitag seine Entscheidung vom Dienstag mit (Az. 4 L 1902

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