Coronavirus-Impfung: Weitere Aktionen ohne Anmeldung in Heidelberg am Freitag und Samstag
Heidelberg. (RNZ/rl) Das Kreisimpfzentrum Heidelberg beteiligt sich mit drei Vor-Ort-Impfaktionen an der landesweiten Aktionswoche. Ziel ist es, viele Menschen noch vor den Sommerferien zu einer Impfung zu motivieren, sodass möglichst viele im Herbst gegen eine vierte Welle geschützt sind.
Folgende Aktionen werden in Heidelberg angeboten:
Freitag, 23. Juli, 16.30 bis 18.30 Uhr: Mobiles Impfteam an der Petruskirche, Hegenichstraße 15, 69124 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und "Johnson & Johnson" (nur eine Impfung nötig).
Samstag, 24. Juli, 10 bis 16 Uhr: Wohnland Breitwieser, Parkplatz, Wohnland Breitwieser, Parkplatz, Hertzstraße 8, 69126 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von "Johnson & Johnson" (nur eine Impfung nötig).
Samstag, 24. Juli, 9 bis 16 Uhr: Sportzentrum Süd, Turnhalle, Pleikartsförsterstraße 130, 69124 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und "Johnson & Johnson" (nur eine Impfung nötig). Um eine Online-Anmeldung unter www.sportkreis-heidelberg.de wird gebeten, sie ist aber nicht zwingend.
Daneben besteht seit dem 19. Juli 2021 die Möglichkeit, sich auch ohne Termin im Kreisimpfzentrum, Schwalbenweg 1/2, impfen zu lassen. Dieses hat von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr geöffnet. Hier besteht freie Auswahl zwischen allen vier zugelassenen und hochwirksamen Impfstoffen.
Wer kann sich impfen lassen?
Impfungen sind grundsätzlich ab 12 Jahren möglich.
Für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre ist nur der Impfstoff von Biontech zugelassen und es muss vor der Impfung ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch geben. Im KIZ stehen dafür ab Montag, 26. Juli, auch niedergelassene Kinder- und Jugendmediziner vor Ort bereit.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist eine Impfung grundsätzlich nur mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten möglich.
Zwischen 14 und 16 Jahren kann der beratende Arzt oder die beratende Ärztin auf eine Einverständniserklärung verzichten, wenn der Impfling nach seiner oder ihrer Einschätzung die Bedeutung ermessen kann.
Ab 16 Jahren wird regelmäßig von einer eigenen Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen oder der Jugendlichen ausgegangen.
Info: Eine Übersicht über alle Impfaktionen im Land und weitere Infos zum Thema Schutzimpfung gibt es unter www.dranbleiben-bw.de.