Stadt Brandenburg verbietet Wasserentnahme aus Seen und Flüssen
Die Allgemeinverfügung trete am Donnerstag in Kraft und gelte bis zum 30. September, hieß es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Mittwoch. Mit dem Verbot solle dem erheblichen Absinken des Wasserstandes der Seen und Teiche entgegengewirkt werden.