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Justiz: Angebot für Opferbeistand bei Gerichtsprozessen

Stern 

Wer Opfer einer schweren Straftat wurde, kann in einem Gerichtsprozess spezielle Unterstützung erhalten. Erster Ansprechpartner dafür ist eine Koordinierungsstelle.

Das Aussagen vor Gericht kann für Opfer schwerer Straftaten eine große Belastung bedeuten. Um Betroffene in dieser Lage um eine Gerichtsverhandlung zu unterstützen, gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung. Damit Betroffenen der Weg zu dieser Hilfe leichter gemacht wird, hat Thüringen eine Koordinierungsstelle eingerichtet, wie das Justizministerium am Freitag mitteilte.

Die seit Dezember 2023 am Thüringer Oberlandesgericht angesiedelte Stelle informiert über das Angebot und vermittelt den Kontakt von Betroffenen und anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter. "Die Koordinierungsstelle ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz", sagte Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) bei der Vorstellung des Angebots in Jena.

Die Begleiter können den Betroffenen etwa bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung im Gerichtssaal zur Seite stehen. Sie informieren unter anderem auch vorab über den Ablauf von Verfahren, klären über Rechte und Pflichten als Zeuge auf und unterstützen auch bei der Nachbereitung von Gerichtsverhandlungen.

Kostenfreie Unterstützung möglich

Grundsätzlich könne jeder Betroffene im Strafverfahren eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen, hieß es. In bestimmten Fällen könne das Gericht Verletzten auf deren Antrag hin kostenfrei Begleiter zuordnen, etwa wenn es um Kinder oder andere besonders Schutzbedürftige geht. Aber auch in anderen Fällen kann das Begleitungsangebot kostenfrei sein, so das Ministerium. Fünf der insgesamt 18 in Thüringen anerkannten psychosozialen Prozessbegleiter übernehmen diese Aufgabe demnach dienstlich als Justizsozialarbeiter. Dadurch würde bei einer Begleitung durch diese keine gesonderten Kosten anfallen.

Justizministerium über das psychosozoale Prozessbegleitungsangeeot

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