Deutschland: Verfassungsschutz darf AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ führen
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die AfD in einem Urteil als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die AfD in einem Urteil als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.