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„Trotz Staatsangehörigkeit die Zugehörigkeit zum deutschen Volk infrage gestellt“

„Trotz Staatsangehörigkeit die Zugehörigkeit zum deutschen Volk infrage gestellt“

Es bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“, dass die AfD die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationshintergrund, Ausländern und Muslimen missachte, urteilt das NRW-Oberverwaltungsgericht. Es bestätigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Das hat Folgen.

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