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Niederlage vor Gericht: Wie die AfD sich nun noch gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes wehren kann

Stern 
Niederlage vor Gericht: Wie die AfD sich nun noch gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes wehren kann

Die AfD ist laut Verfassungsschutz ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Nachdem das OVG Münster das bestätigt hat, ist der juristische Kampf der Partei nicht vorbei. Was ihr noch an Mitteln bleibt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und somit die Beobachtung der Partei erlaubt. Eine Revision gegen sein am Montag verkündetes Urteil ließ es nicht zu. Das bedeutet aber nicht, dass die AfD gar keine Möglichkeit mehr hat, dagegen vorzugehen.

STERN PAID 19_24 Titel Krah IV_0.01In einem Revisionsverfahren wird ein gerichtliches Urteil überprüft. Das Revisionsgericht – in dem Fall wäre es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – untersucht, ob in der Vorinstanz Rechtsfehler gemacht wurden. Es prüft nicht die Tatsachen selbst. So erhebt es auch keine neuen Beweise und befragt beispielsweise keine Zeugen.

AfD kann Beschwerde einlegen

Da das OVG die Revision nicht zuließ, müsste die AfD gegen die Nichtzulassung Beschwerde erheben. Dazu hat sie einen Monat Zeit, nachdem das vollständige Urteil zugestellt wurde. Die Beschwerde geht in einem solchen Fall zunächst an das OVG selbst. Wenn dieses nicht abhilft, also seine eigene Entscheidung nicht ändert, kann das Bundesverwaltungsgericht die Revision trotzdem noch zulassen.FS Anti AfD-Proteste 12.29

Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Entweder geht es um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, es liegt ein entscheidender Verfahrungsmangel vor – oder das Urteil weicht von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab und beruht auf dieser Abweichung.AfD Kommentar 09.56

Fall könnte beim Bundesverwaltungsgericht landen

Das AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch kündigte am Montag bereits an, dass die Partei sich an die nächste Instanz wenden will. Wenn die Revision schlussendlich doch zugelassen würde, würde das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aus Münster prüfen.

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