AfD als Verdachtsfall – „Ein Verbot ist weder rechtlich noch politisch angezeigt“
Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) erklärt, wie es jetzt rechtlich weitergehen könnte.