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Justiz: Höcke-Prozess: Noch keine Schlussvorträge gehalten

Stern 
Justiz: Höcke-Prozess: Noch keine Schlussvorträge gehalten

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wird am Dienstag ein Urteil erwartet. Am Vormittag des vorerst letzten geplanten Verhandlungstages wurden noch Beweismittel gesammelt.

Beim vorerst letzten geplanten Verhandlungstag im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat die Fortsetzung der Beweisaufnahme den kompletten Vormittag eingenommen. Am Dienstag befand das Gericht über diverse Beweisanträge, es wurden Videos von Auftritten Höckes gezeigt. Ein Historiker und ehemaliger Gymnasiallehrer wurde auf Antrag der Verteidigung als sachverständiger Zeuge befragt. Der Historiker erklärte, dass die Parole, wegen derer Verwendung Höcke vor Gericht steht, in der NS-Zeit nicht besonders präsent gewesen sei. Der Mann sagte, er habe mit Götz Kubitschek das "Institut für Staatspolitik" in Sachsen-Anhalt gegründet. Dieses war später vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden und wurde kürzlich aufgelöst.

Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet zu haben. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen. Im Laufe des Prozesses war bereits deutlich geworden, dass wohl maximal mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. Die zuständige Kammer des Landgerichts hatte eine entsprechende Erklärung abgegeben.

Ursprünglich hatte das Gericht für Dienstag, den vierten Verhandlungstag, die Verkündung des Urteils als möglich angekündigt. Es müssten zuvor noch die Schlussvorträge gehalten werden. Höcke hat zudem die Möglichkeit zu einem letzten Wort des Angeklagten.

Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten. Ein Urteil des Landgerichts wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur haben.

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