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Politiker-Gehälter: Warum werden die Bezüge von Abgeordneten als "Diäten" bezeichnet?

Stern 
Politiker-Gehälter: Warum werden die Bezüge von Abgeordneten als

Regelmäßig wird über die Diäten von Abgeordneten diskutiert. Der Begriff bezeichnet die Vergütung der Parlamentsmitglieder – und hat mit Gewichtsreduktion wirklich gar nichts zu tun.

Den Begriff Diät dürften die meisten Menschen spontan mit Ernährung (und Verzicht) verbinden. Mindestens einmal pro Jahr sind allerdings auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten Gesprächsthema – dann geht es aber nicht um Ernährungspläne, sondern die Bezüge der Parlamentarier. Diese werden jährlich auf Grundlage der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst, sprich: erhöht. So auch in diesem Jahr: Die 734 Abgeordneten des Bundestags erhalten zum 1. Juli sechs Prozent höhere Diäten. Es ist das höchste Plus seit 30 Jahren. 

Mit Verzicht haben diese Diäten in der Regel also wenig zu tun, mit Ernährung überhaupt nichts. Mit Blick auf den Abgeordneten-Verdienst leitet sich der Begriff Diät vom lateinischen Wort "dies" für "der Tag" ab. Ursprünglich war damit der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge das Tagegeld gemeint, das Teilnehmer gesetzgebender Versammlungen zur Entschädigung für Verdienstausfälle erhielten.

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Diäten in Politik und Ernährung mit verschiedenen Ursprüngen

Heutzutage sind Abgeordnetendiäten im Bundestag und den meisten Landtagen demnach gleichsam Entschädigung für die Wahrnehmung des Mandats wie auch Vergütung für die hauptberufliche Arbeit als Abgeordnete oder Abgeordneter. Über die Höhe der Bezüge wird regelmäßig diskutiert. Im Grundgesetz heißt dazu in Artikel 48, Absatz 3, dass die Höhe der Vergütung "angemessen" sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern soll. Im selben Absatz ist übrigens auch geregelt, dass die Parlamentarier das Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel haben.

Die Diät zur Gewichtsreduktion hat wiederum einen ganz anderen begrifflichen Hintergrund. Sie leitet sich aus dem altgriechischen Begriff "díaita" für "Lebensweise" ab. Dem "Ärzteblatt" zufolge beschränkte sich die griechische Definition jedoch ursprünglich nicht auf eine auf Kalorienvermeidung angepasste Ernährung. Sie umfasste ganzheitlich die Grundlage einer vernünftigen Lebensführung, "die eine adäquate Ernährung, vernünftige körperliche Aktivität und das Vermeiden schädlicher Verhaltensweisen umfasst".

Quellen:Bundeszentrale für politische Bildung, "Ärzteblatt", Grundgesetz

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