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Verwaltungsgerichtshof: Pro-Palästina-Protestcamp darf vor Uni bleiben

Stern 
Verwaltungsgerichtshof: Pro-Palästina-Protestcamp darf vor Uni bleiben

Das Pro-Palästina-Protestcamp sollte nach dem Willen der Stadt München nicht vor der Universität stattfinden. Bayerns oberstes Verwaltungsgericht sieht das anders - und die Aktivisten campen.

Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung darf das Pro-Palästina-Protestcamp Dutzender Aktivisten vor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München stehen bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts - und lehnte eine Beschwerde des Kreisverwaltungsreferats München ab. Die Behörde hatte am Montag durch einen Bescheid verhindern wollen, dass das Protestcamp in unmittelbarer Nähe zu der Universität errichtet werden darf.

Das Camp soll nach Angaben der Behörde drei Tage dauern und wurde mit rund 100 Teilnehmern angezeigt. Der Protest sollte sich demnach unter anderem gegen das Vorgehen der israelischen Armee in Rafah im Gaza-Streifen richten. Aus Angst vor massiven Störungen des wissenschaftlichen Betriebs hatte das KVR nicht nur eine Verlegung des Camps angeordnet, sondern auch die Zahl der Zelte auf fünf begrenzt und das Übernachten verboten. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah - ähnlich wie zuvor das Münchner Verwaltungsgericht - für diese strengen Auflagen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Vor allem fehle dafür eine konkrete, belegbare Gefahrenprognose. Das Versammlungsrecht sei ein hohes Gut. Eine Versammlung über mehrere Tage schließe auch das Schlafen vor Ort ein, argumentierte das Münchner Verwaltungsgericht. Das Camp habe zudem einen ausreichenden Bezug zum Anliegen der Aktivisten, die auf das Leben der Menschen in Gaza in Zelten aufmerksam machen wollen. 

Am Dienstag wirkte die Stimmung vor der juristischen Fakultät zunächst ruhig. Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Protests saßen in Zelten und auf Picknickdecken.

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