Generalbundesanwalt nennt Mannheimer Messerattacke „speziellen Fall“
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Generalbundesanwalt Jens Rommel hält die tödliche Messerattacke von Mannheim für einen „speziellen“ und „individuellen“ Fall, der sich von anderen islamistisch-geprägten Angriffen unterscheide. Es gebe bislang keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes.