Anklage fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen.