Genehmigungsverfahren: Balkonkraftwerke: Errichtung wird jetzt einfacher
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Ab 1. September muss man nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer eines Hauses einholen, wenn man ein Balkonkraftwerk errichten möchte.
Ab 1. September muss man nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer eines Hauses einholen, wenn man ein Balkonkraftwerk errichten möchte.