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Vereinfachung von Verbandsklagen im Nationalrat fixiert

Wenn viele Konsumenten durch das Verhalten eines Unternehmens geschädigt werden, können sie künftig leichter eine gemeinsame Klage einreichen. Organisationen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder VKI sind künftig berechtigt, derartige Klagen im Namen von 50 Personen am Handelsgericht Wien einzubringen. Eine entsprechende Novelle wurde in der Nationalratssitzung am Freitag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen.

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