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Prozesse: Gewaltexzess gegen Monteur - Lange Haft für Mordversuch

Stern 
Prozesse: Gewaltexzess gegen Monteur - Lange Haft für Mordversuch

In Hamburg ist ein Monteur so massiv verprügelt und misshandelt worden, dass er fast gestorben wäre. Das Landgericht wertet die Tat als Mordversuch und verhängt eine lange Haftstrafe.

Im Prozess um einen Gewaltexzess in einer Hamburger Monteurwohnung hat das Landgericht den Hauptangeklagten zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 37-Jährigen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung schuldig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. Ein Mitangeklagter im Alter von 38 Jahren erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr wegen unterlassener Hilfeleistung. 

Möbel auf Schlafenden geworfen

Die beiden Polen waren am 29. August 2022 bereits vom Landgericht Hamburg in erster Instanz verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die verhängten Strafen auf, bestätigte jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen in der Wohnung im Stadtteil Hausbruch. 

Demnach traten und schlugen der Hauptangeklagte und ein weiterer Mitbewohner, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft, im August 2021 ihren schlafenden Kollegen und bewarfen ihn mit Möbeln. Das Opfer kam zunächst mit drei gebrochenen Rippen, einer Platzwunde und blauen Flecken davon. 

Opfer in Lebensgefahr

Am nächsten Tag jedoch ging der Gewaltexzess noch deutlich brutaler weiter. Der Hauptangeklagte trat dem Monteur in der Küche erst mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis er bewusstlos wurde. Später zwang er den Schwerverletzten, sein eigenes Blut aufzuwischen. Der 37-Jährige forderte den Mitangeklagten auf, sich auf den Verletzten zu knien und ihn für ein demütigendes Foto zu fixieren. Dabei drohte er dem 38-Jährigen, ihn ebenso zu schlagen. 

Danach misshandelten der Hauptangeklagte und der andere Mitbewohner den Verletzten in der Dusche weiter. Dabei fiel der damals 43 Jahre alte Mann durch die Glaswand der Duschkabine und erlitt an Kopf und Körper Schnittverletzungen, brach sich mehrere Knochen und blieb lebensgefährlich verletzt liegen. Der Hauptangeklagte und der andere Mitbewohner ließen den Mann in dem Glauben zurück, dass er bereits tot sei oder in Kürze sterben werde. Täter und Opfer arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.

Strafmaß erneut unter Forderung der Staatsanwaltschaft

In erster Instanz hatte das Landgericht den Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Aussetzung zu sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte hatte wegen unterlassener Hilfeleistung eine Haftstrafe von zehn Monaten bekommen. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Haupttäter möglicherweise auch wegen versuchten Mordes und der Mitangeklagte wegen Beihilfe verurteilt werden müsse. 

Im aktuellen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Haupttäter beantragt. Der Mitangeklagte sollte wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mordversuch für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung hatte für den 37-Jährigen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freispruch für den 38-Jährigen gefordert.

 

 

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