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Tierseuche: Schweinepest: Verband appelliert an Landwirte und Bürger

Stern 
Tierseuche: Schweinepest: Verband appelliert an Landwirte und Bürger

Nach einem ersten Infektionsfall bei einem Hausschwein wachsen die Sorgen um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Im Kampf gegen die Seuche sind Landwirte und Bürger gefragt.

Nach dem ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein in Hessen ruft der Hessische Bauernverband Landwirte und Bürger dazu auf, Schutz- und Verhaltensregeln zu beachten. Schweinehalter sollten jetzt strengstens auf sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen achten und diese einhalten, erklärte eine Verbandssprecherin auf Anfrage. Dazu gehören Maßnahmen, die einen Eintrag des Erregers aus der Umwelt in Schweinebestände erschweren und auch solche, die eine Weiterverbreitung aus Betrieben mit infizierten Tieren verhindern. Zudem appelliere man dringend an die Bevölkerung, sich insbesondere in der Schutzzone an Maßnahmen wie die Leinenpflicht für Hunde zu halten und möglichst auf den Wegen zu bleiben, um die Behörden bei der Seuchenbekämpfung zu unterstützen und die Schweine zu schützen. Auch Essensreste dürften nicht in der Umwelt entsorgt werden.

Am Montag war der erste Nachweis der ASP bei einem Hausschwein in Hessen bekanntgeworden. Betroffen ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Landkreis Groß-Gerau). Dort war bei einer Kontrolle bei einem Tier mit Krankheitssymptomen eine Blutprobe entnommen worden, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hatte den Verdacht bestätigt. Die Tiere des Betriebs wurden daraufhin unter tierärztlicher Aufsicht getötet.

Einschränkungen in der Schutzzone

Rund um den Betrieb sollte nach Ministeriumsangaben eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometer Radius eingerichtet werden, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie für die Schlachtung gelten. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone gebracht werden. 

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist beispielsweise auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.

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