Gericht bestätigt Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich die Partei gegen die Menschenwürde richte.