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Entschädigung: Keine Entscheidung über mehr Geld für Polizisten-Familien

Stern 
Entschädigung: Keine Entscheidung über mehr Geld für Polizisten-Familien

Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Diese aber ist zu gering, sagt die CDU. Der Innenminister stimmt zu, entscheidet aber nicht.

Die CDU will Hinterbliebene von getöteten Polizisten deutlich besser entschädigen und weiß dabei den baden-württembergischen Innenminister auf ihrer Seite. Baden-Württemberg gewähre im Vergleich zu anderen Ländern die niedrigsten Entschädigungen im Todesfall. "Hiermit können wir uns nicht zufriedengeben", heißt es in einem Schreiben des Ministers Thomas Strobl an seinen Parteifreund, den CDU-Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel. Dieser hatte zuvor eine Verdopplung der Ansprüche für Enkel, Großeltern und Eltern und eine starke Anhebung für Witwen und Kinder gefordert.

Allerdings kann Strobl in dieser Sache nach eigenen Angaben nicht entscheiden. Er habe den zuständigen baden-württembergischen Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) um eine wohlwollende Prüfung gebeten, schreibt er. Hagel kündigte an, gemeinsam mit dem Finanzministerium die Hinterbliebenenversorgung deutlich zu erhöhen. 

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Maimarkt starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt. 

Hagel kritisiert niedrige Beträge 

Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Hagels Kritik: Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall. Deshalb müssten die Ansprüche für Enkel und Großeltern auf 20.000 Euro und für Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder auf 40.000 Euro verdoppelt werden, meint er. Witwen und versorgungsberechtigten Kindern sollten künftig 100.000 Euro und somit 40.000 Euro mehr als bislang zugesprochen werden. 

Aktuell befasst sich laut Stuttgarter Innenministerium eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem Thema. Ziel ist es, das Versorgungsrecht bundesweit anzugleichen. 

 

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