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Europameisterschaft: Muss ich auf meine Tippspiel-Gewinne Steuern zahlen?

Stern 
Europameisterschaft: Muss ich auf meine Tippspiel-Gewinne Steuern zahlen?

Mit dem Finale der EM entscheiden sich auch Tippspiele – und damit oft auch, wer das Preisgeld abräumt. Für die Steuerfrage ist entscheidend, wie viel der Sieg mit Glück zu tun hat.

Disclaimer Capital

Wochenlanges Fußballfieber findet am Sonntagabend mit dem EM-Finale im Berliner Olympiastadion ein Ende. Während Sportwetten mittlerweile zum Profi-Fußball dazugehören, wird während solcher sportlichen Großereignisse auch fleißig in Familien und Freundeskreisen, unter Kolleginnen und Kollegen spekuliert und getippt, welche Mannschaften Gruppensieger werden, wie Spiele ausgehen und wer den Turniersieg erringt.

Und nicht immer geht es dabei "nur" um die Ehre: Der ein oder andere Fußballfan mit dem richtigen Gespür kann sich sicher über ein ordentliches Preisgeld freuen. Doch wie viel bleibt von solchen Tippspiel-Gewinnen übrig? Streicht das Finanzamt davon noch Steuern ein?

Ohne Beeinflussbarkeit keine Steuern 

Die kurze Antwort: Nein, solche Gewinne müssen Tippspielerinnen und Tippspieler nicht versteuern. Denn ob ihre Ergebnisvoraussagen am Ende tatsächlich eintreffen, können sie weder planen noch beeinflussen. Richtig raten kann man nur zufällig.

Tippspiel 8.38

Die lange Antwort: Weil Tippspieler keinen konkreten Einfluss haben, ob sie mit ihren Spielprognosen richtig liegen und am Ende des Tippspiels den ersten Platz belegen, kann das Finanzamt sie mit einem möglichen Gewinn nicht zur Kasse bitten. Korrekte Tipps bei einem Glücksspiel erfasst das Einkommensteuergesetz schlicht nicht. Denn Tippspieler erbringen in dem Sinne keine über einen längeren Zeitraum währende Leistung. Deshalb besteht zwischen einer richtigen Tippabgabe und einer dadurch erzielten Einnahme auch kein erwerbswirtschaftlicher Zusammenhang. Das Entgelt – der Tippspiel-Gewinn – bleibt steuerfrei und muss dem Finanzamt auch nicht im Rahmen der Steuererklärung mitgeteilt werden. Dasselbe gilt für einen Lottogewinn, der ebenfalls steuerfrei bleibt. In all diesen Fällen überwiegt der Faktor Glück.

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