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Landgericht Hannover: Mordprozess um tödliches Autorennen beginnt erneut

Stern 

Die Richter in Hannover werten den Tod von zwei kleinen Brüdern bei einem illegalen Autorennen nicht als Mord - aber der Bundesgerichtshof widerspricht. Jetzt muss das Landgericht erneut entscheiden.

Der Mordprozess wegen eines verbotenen Autorennens mit zwei toten Kindern beginnt am Donnerstag (9.00 Uhr) am Landgericht Hannover erneut. Zuvor hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts weitgehend auf - die Hauptangeklagte war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, ihr Kontrahent bei dem Rennen im Februar 2022 zu vier Jahren. 

Ursprünglich wurden die beiden heute 41-Jährigen wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

180 Kilometer pro Stunde in einer Tempo 70-Zone

Das Landgericht sah es im April vergangenen Jahres als erwiesen an, dass die beiden 41-Jährigen sich auf einer Straße in Barsinghausen ein verbotenes Autorennen geliefert hatten. Demnach sollen sie mit ihren PS-starken Autos mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher gerast sein - erlaubt war Tempo 70. 

In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben. 

Der Bundesgerichtshof urteilte im vergangenen Februar, dass weder die Begründung, mit der das Landgericht einen - bedingten - Tötungsvorsatz der Hauptangeklagten abgelehnt habe, noch die Beweiswürdigung zum Autorennen frei von Rechtsfehlern seien. Daher müsse der Fall von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

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