Prozesse: Von Autobahnbrücke abgeseilt - Berufungsverfahren beginnt
Vier Menschen machen bei einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke mit. Sie werden dafür zu Geldstrafen verurteilt. Nun beginnt das Berufungsverfahren gegen das damalige Urteil.
Am Landgericht Flensburg beginnt am Donnerstag (12.30 Uhr) ein Berufungsverfahren gegen vier Angeklagte, die im November 2020 an einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke beteiligt waren. Die drei Frauen und ein Mann waren am 5. Januar 2023 vom Amtsgericht Schleswig wegen Nötigung jeweils zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.
Gegen das Urteil legten sie Berufung ein, die nun verhandelt wird. Zu dem Prozess damals kam es, weil die Angeklagten vom Gericht verhängte Strafbefehle nicht akzeptieren wollten.
Die Aktivisten hatten sich demnach am 27. November 2020 morgens an einer Aktion beteiligt, bei der sich drei der angeklagten Personen von der Hüsbybrücke über der A7 in der Nähe von Schleswig abgeseilt und dort verharrt hätten. Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht erforderliche Verkehrswende aufmerksam machen. Die Autobahn musste wegen der Aktion in beide Richtungen für rund drei Stunden gesperrt werden.