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Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht

Stern 
Satiriker Böhmermann verliert in Honigstreit mit sächsischem Imker vor Gericht

Im sogenannten Honigstreit von Jan Böhmermann mit einem sächsischen Imker muss der Fernsehmoderator vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Dresden wies am Donnerstag im Eilverfahren die Berufung Böhmermanns gegen eine vorherige Entscheidung zurück. Beim "Böhmermann-Honig" des Imkers Rico Heinzig handle es sich um zulässige Satire, erklärte es.

Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort "Beewashing" für den "Böhmermann-Honig" warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb. Auslöser war ein Fernsehbeitrag, in dem Böhmermann Imkern "Beewashing" ähnlich dem Greenwashing von Unternehmen vorwarf. In dem Beitrag tauchte auch der Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei My Honey auf, der davon vorher nichts wusste. Daraufhin produzierte Heinzig als Marketingaktion den "Böhmermann-Honig".

Dagegen ging Böhmermann mit einem Eilantrag vor dem Dresdner Landgericht vor. Er wollte dem Imker jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild verbieten lassen, hatte damit aber keinen Erfolg. Im Februar entschied das Landgericht gegen ihn. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt.

Dieses teile die Rechtsauffassung des Landgerichts, erklärte es. Bei der strittigen Abbildung Böhmermanns auf dem Plakat handle es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient. Mit der Bezeichnung des Moderators als "führender Bienen- und Käferexperte" habe er sich satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich Böhmermann als journalistisch-satirischer Investigativjournalist sehe und zu vielen Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere.

Heinzig habe damit nicht nur den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern auch in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Das müsse Böhmermann hinnehmen.

Auch dass sein Name genannt wurde, verletze sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht. Das Recht auf Meinungsäußerung wiegt dem Gericht zufolge hier schwerer als das Interesse Böhmermanns am Schutz seiner Namensrechte. Es handle sich um eine erkennbar satirische Auseinandersetzung. Außerdem habe sich der Imker so auch gegen die in der Sendung erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen.

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