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Rechtsstreit: Gericht stoppt Besetzung der Generalstaatsanwaltsstelle

Stern 
Rechtsstreit: Gericht stoppt Besetzung der Generalstaatsanwaltsstelle

Generalstaatsanwalt ist ein wichtiges Amt in der Justiz. Das Kabinett hatte einen neuen Juristen ausgewählt. Jetzt stoppt das Verwaltungsgericht das Verfahren - das ist der Grund.

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts gestoppt. Die 12. Kammer habe dem Land Schleswig-Holstein am Donnerstag untersagt, die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Bewerber zu besetzen, teilte das Gericht mit. Damit gab die 12. Kammer einem Antrag auf vorläufigen Stopp des Verfahrens statt.

Die Landesregierung hatte im März entschieden, dass Ralf Anders neuer Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein werden soll. Der Privatdozent leitet seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg. Zuvor war Anders in verschiedenen Stationen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium tätig, unter anderem als Leiter des für Strafrecht und die Fachaufsicht über die schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften zuständigen Referats im Ministerium sowie als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Verfahrensfehler bei Beurteilung

Ein erstes Besetzungsverfahren musste nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgebrochen werden. Nach einer neuen, bundesweiten Ausschreibung hatten sich drei Spitzenjuristen auf die Stelle beworben. Im Ergebnis habe sich der habilitierte Strafrechtler Anders in diesem Bewerbungsverfahren durchgesetzt, so das Justizministerium.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zum Stopp der Besetzung wesentlich damit, dass der Auswahlentscheidung eine fehlerhafte Beurteilung des ausgewählten Bewerbers zugrunde gelegen habe. Bei der Beurteilung sei es zu Verfahrensfehlern gekommen, sodass diese nicht als Grundlage einer Auswahlentscheidung herangezogen werden kann. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. Das Justizministerium kündigte an, den Beschluss des Gerichts zu prüfen. Anschließend werde über das weitere Vorgehen entschieden.

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