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Kirchliches Arbeitsrecht: Kirche und Diakonie verklagen verdi wegen Streikdrohungen

Stern 
Kirchliches Arbeitsrecht: Kirche und Diakonie verklagen verdi wegen Streikdrohungen

Das kirchliche Arbeitsrecht setzt auf Konsens statt auf Streik. Vor Gericht wollen Kirche und Diakonie sich jetzt gegen Streikdrohungen am Hufeland-Klinikum Weimar wehren.

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie verklagen die Gewerkschaft verdi wegen Streikdrohungen am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar. Die Gewerkschaft solle es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen, diese zu organisieren oder durchzuführen, teilten EKM und Diakonie mit. Die Klage sei beim Arbeitsgericht Erfurt eingereicht worden. Von dem beklagten verdi-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie dem Gericht waren dazu zunächst keine Stellungnahmen zu bekommen.

Laut der Kirche hat die Gewerkschaft bereits mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert. "Und dass, obwohl das betroffene evangelische Krankenhaus wiederholt klargestellt hatte, dass es nicht befugt sei, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten und Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien", hieß es in der gemeinsamen Mitteilung.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die Kläger berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den sogenannten "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht. Demnach sollen Entscheidungen möglichst im Konsens getroffen werden. Konflikte werden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeitende und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, sagte, die arbeitsrechtliche Kommission arbeite unabhängig und sei an keine Weisungen gebunden. Verständigung und Konsens seien Grundprinzip. 

Im Sophien- und Hufeland-Klinikum gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Mitteldeutschland. Anfang dieses Jahres waren dort den Angaben nach die Entgelte um 4,9 Prozent angehoben worden bei gleichzeitiger Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden. Im kommenden Jahr soll es demnach ein weiteres Lohnplus von 5,4 Prozent und einen zusätzlichen Urlaubstag geben.

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