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Schifffahrt: Anklage nach Schiffsunfall bei Iffezheim

Stern 
Schifffahrt: Anklage nach Schiffsunfall bei Iffezheim

Sie soll alkoholisiert auf dem Rhein einen Schiffsunfall verursacht haben. Verletzt wurde niemand, doch der Schaden ist groß. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Steuerfrau.

  Acht Monate nach dem Schiffsunfall mit Millionenschaden an der Rhein-Schleuse Iffezheim hat die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Schifffahrtsgericht Kehl Anklage gegen die Steuerfrau erhoben. Die Behörde wirft der 50-Jährigen vor, am 11. November vergangenen Jahres alkoholisiert ein Gütermotorschiff gegen ein geschlossenes Schleusentor gesteuert zu haben. Die Blutalkoholkonzentration habe bei der Angeschuldigten mindestens 1,13 Promille betragen, so dass sie nicht in der Lage gewesen sei, das Schiff sicher zu steuern. Die Kollision mit dem geschlossenen Schleusentor sei für sie deshalb vorhersehbar und vermeidbar gewesen, so die Anklagebehörde.

An der Schleuse entstand ein Schaden von rund zwei Millionen Euro. Verletzt wurde bei der Havarie niemand. Die Anklage lautet auf fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs. Das für den betreffenden Rheinabschnitt als Schifffahrtsgericht zuständige Amtsgericht Kehl muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Fall einer Verurteilung drohe der Angeschuldigten eine Freiheitsstraße bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, so die Behörde.

Das Güterschiff "La Primavera" hatte mit dem Bug das Schleusentor durchbrochen und war steckengeblieben. Das 80 Tonnen schwere Tor der rechten Kammer der Schleuse wurde komplett zerstört. Es muss ausgetauscht werden. Weil die Rheinschleuse nur noch über eine Kammer befahrbar ist, gibt es Wartezeiten im Schiffsverkehr. Vor Ende des Jahres ist das zweite Tor wegen der Baumaßnahmen voraussichtlich nicht betriebsbereit. 

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