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Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Boateng-Urteil ein

Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Boateng-Urteil ein

Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für den Fußballprofi für zu niedrig und hat Revision eingelegt. Der frühere Nationalspieler war im Prozess um vorsätzliche Körperverletzung verwarnt worden. Ob das Verfahren erneut aufgerollt wird, entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.

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