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Migrationspolitik: CDU-Präsidiumsmitglied Voigt fordert Abschiebungen nach Syrien – und Gespräche mit Assad

Stern 
Migrationspolitik: CDU-Präsidiumsmitglied Voigt fordert Abschiebungen nach Syrien – und Gespräche mit Assad

Der Thüringer Unionschef will Menschen aus Syrien nicht mehr pauschal Schutz gewähren. Dabei verweist er auf ein Gerichtsurteil.

Die Union fordert schon länger einen rigideren Umgang mit syrischen Flüchtlingen. Jetzt aber geht der Thüringer CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Mario Voigt über die bisherigen Forderungen aus seiner Partei hinaus. 

"Wir können nicht mehr wie bisher jeden aus Syrien aufnehmen", sagte er dem stern. "Und wir müssen wieder nach Syrien abschieben." Dieser Grundsatz sollte für Kriminelle gelten – aber ebenso für Flüchtlinge, die sich nicht integrieren könnten oder wollten. "Auch Menschen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, müssen zurückgeführt werden", sagte er. "Das generelle Abschiebeverbot muss fallen."

Seit 2011 reisten rund 900.000 Syrer nach Deutschland ein

Voigt ist Spitzenkandidat der CDU für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Seit Mai gehört er dem Bundespräsidium seiner Partei an. 

"Die Syrienpolitik von Deutschland und der EU muss sich grundlegend ändern", forderte er. Es sei ein "neuer, realistischer und nüchterner Blick" auf das Land nötig. 

Deutschland hat seit dem Kriegsbeginn im Jahr 2011 etwa 900.000 Menschen aus Syrien aufgenommen. Aus Sicht von Voigt hat sich die dortige Lage inzwischen "stark verbessert." Es herrsche kein Bürgerkrieg im Land mehr. 

22: Gericht Keine Gefahr für Syrer in Heimat  Flüchtlingsstatus abgelehnt - f637b15f7530adc7

Der Landeschef verwies auf das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht, das zuletzt die Klage eines straffälligen Syrers auf Flüchtlingsstatus abgelehnt hatte. Die Richter in Münster erklärten, dass für Zivilisten in Syrien derzeit "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" bestehe. 

Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass es in Syrien keine allgemeine Gefahr für Leib und Leben mehr gebe, sagte Voigt. "Deshalb ist es auch absolut falsch, Flüchtlingen aus Syrien in der Regel weiterhin pauschal einen subsidiären Schutz zu gewähren." Stattdessen müsse es – so wie für jeden anderen Asylsuchenden – eine Einzelfallprüfung geben. 

Der subsidiäre Schutz ist eingeschränkt und zeitlich stärker befristet als der volle Flüchtlingsstatus. Dabei sind nicht unbedingt die Gefahren durch einen Krieg entscheidend. Auch wenn einem Menschen generell Todesstrafe, Folter oder eine unmenschliche beziehungsweise erniedrigende Behandlung drohen, darf er in Deutschland bleiben.

Voigt: "Das generelle Abschiebeverbot muss fallen"

Der CDU-Politiker forderte die Bundesregierung auf, "gemeinsam mit anderen EU-Staaten in einen Dialog mit dem Assad-Regime treten". Die Ampel sollte endlich "die Realität zur Kenntnis nehmen", sagte Voigt. "Es muss jetzt gehandelt werden." 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuletzt als Reaktion auf zunehmende Gewalttaten angekündigt, Schwerkriminelle und "Gefährder" nach Afghanistan und Syrien abschieben zu lassen. Die Bundesrepublik unterhält aber zu beiden Ländern keine diplomatischen Beziehungen.

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