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AK: Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich regeln

AK: Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich regeln

Angesichts der Ferien hat die Arbeiterkammer (AK) Kärnten daran erinnert, dass Arbeitgeber im Urlaub keine Bereitschaft oder Arbeit anordnen dürfen. "Alle Beschäftigten haben ein Recht auf Erholung. Auch ein Diensthandy verpflichtet nicht dazu, die wichtige Erholungs- und Ruhezeit zu unterbrechen", so AK-Kärnten-Präsident Günther Goach am Montag in einer Aussendung. Es brauche aber ein Gesetz, das das Recht auf Nichterreichbarkeit eindeutig festlege.

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