Ampel-Wahlreform teilweise verfassungswidrig – „Ausnahme bei Fünf-Prozent-Hürde bleibt“
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, berichtet WELT-Reporter Gerrit Seebald.