Wo das Verfassungsgericht der Ampel harte Grenzen aufzeigt
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile der Ampel-Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Die CSU sei in ihrem „Recht auf Chancengleichheit“ verletzt, so die Richter. Doch andere Ampel-Pläne, die ebenfalls vor allem die Union treffen, werden nicht beanstandet.