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Kindeswohl: Rund 56.000 Prüf-Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Stern 
Kindeswohl: Rund 56.000 Prüf-Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Wird ein Kind misshandelt, missbraucht, vernachlässigt? In Zehntausenden von Fällen werden Jugendschützer jährlich alarmiert, um das zu überprüfen.

Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr in fast 56.000 Prüf-Fällen dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachgegangen. In etwa jedem vierten Fall sei entweder eine akute (7.742) oder eine latente (6.098) Gefährdung festgestellt worden, teilte das Statistisches Landesamt mit.

Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. In rund 35 Prozent der Fälle (19.735) habe sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf ergeben. Bei den meisten geprüften Vorgängen (22.258) habe sich letztlich doch nichts Derartiges feststellen lassen. 

Vernachlässigung kommt am häufigsten vor 

Am häufigsten fanden die Jugendschützer Hinweise auf Vernachlässigung (7.289), wie IT.NRW berichtete. Weitere Anzeichen für Kindeswohlgefährdung waren demnach psychische Misshandlung (5.070), körperliche Misshandlung (4.026) und sexuelle Gewalt (1.016). Die Statistik ließ auch Mehrfachnennungen zu. 

Polizei und Justiz geben die meisten Hinweise 

In jedem dritten Fall (16.623) wurden die Jugendämter durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten durch Verwandte, Bekannte oder Nachbarn (7.167) sowie Schulen, Kindergärten oder Kindertagespflegepersonen (8.760).

 

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