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Justiz: Weniger Anträge auf Schlichtungen bei Schiedsämtern

Stern 
Justiz: Weniger Anträge auf Schlichtungen bei Schiedsämtern

Wer einen Nachbarschaftsstreit lösen möchte, muss dafür nicht vor ein Gericht ziehen. Schiedsämter können eine Anlaufstelle sein. Es gibt Vorgaben, wie man Schiedsfrau oder Schiedsmann werden kann.

Im vergangenen Jahr sind in Niedersachsen weniger Anträge auf eine Schlichtungsverhandlung vor Schiedsämtern eingegangen. Die Zahl sank im Vergleich zu 2022 um 15 auf 1.979, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In früheren Jahren gingen mehr Anträge ein, von 2019 bis 2021 waren es jeweils mehr als 2.000. 

Bei rund 1.600 der Anträge kamen im vergangenen Jahr beide Parteien zum Schiedsamt, 1.159 der Fälle davon endeten mit einem Vergleich. 2023 gab es demnach 613 Schiedsleute in Niedersachsen, das waren etwas weniger als noch ein Jahr zuvor. 

Um einen Streit zu lösen, muss nicht zwingend ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden. Anlaufstellen können etwa Schiedsämter in den Gemeinden sein. Bei den Verfahren geht es beispielsweise um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Bekannten. Laut des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist eine Schiedsperson ehrenamtlich tätig.

Wer Schiedsperson werden möchte, erkundigt sich demnach bei der Verwaltung seiner Gemeinde oder seines Stadtbezirks, ob dieses Amt neu vergeben wird. Meist würden die freiwerdenden Schiedsstellen in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Der Rat oder die Bezirksvertretung wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Für dieses Ehrenamt sollten demnach etwa zehn Stunden Zeit im Monat eingeplant werden. 

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