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Reparaturbonus gilt ab September auch für Fahrräder

Reparaturbonus gilt ab September auch für Fahrräder

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums kann ab 16. September auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung sowie für Fahrradanhänger eingelöst werden. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Von Rennrädern bis Mountainbikes werden künftig alle gängigen Fahrräder abgedeckt, gab das Ministerium am Mittwoch bekannt.

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