Geldstrafe für Brandenburger CDU-Spitzenkandidat Redmann nach Alkoholfahrt
Nach einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter muss der Spitzenkandidat der Brandenburger CDU für die Landtagswahl im September, Jan Redmann, eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Potsdam habe einen Strafbefehl verhängt, den Redmann akzeptiert habe, teilte die Brandenburger CDU am Donnerstag in Potsdam mit. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr muss Redmann demnach 25 Tagessätze zu je 320 Euro zahlen, also insgesamt 8000 Euro.
Außerdem werde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und nicht vor Ablauf von sechs Monaten wieder erteilt. Das Verfahren sei abgeschlossen, teilte die CDU weiter mit. Ein Strafbefehl kann mitunter bei leichteren Delikten statt eines Urteils erlassen werden.
Redmann machte den Vorfall im Juli selbst publik. Er sei "auf der kurzen Fahrt nach Hause von einem Abend mit Freunden" von der Polizei um einen Alkoholtest gebeten worden, erklärte er damals. Nach seinen Angaben hatte er knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut.
Redmann bat die Brandenburgerinnen und Brandenburger im Juli, ihn "nach meinen politischen Ideen und Lösungen für die Zukunft unseres Landes zu beurteilen und nicht aufgrund eines Fehlers, der mir selbst am meisten leidtut".
In Brandenburg wird am 22. September ein neuer Landtag gewählt. In den jüngsten Umfragen vom Juli und von Anfang August lag die CDU auf Platz zwei oder drei in ähnlicher Stärke wie die SPD und hinter der AfD.