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Verwaltungsgericht entscheidet: Einsatz bei Amokfahrt in Trier kein Dienstunfall

Swr.de 
Ein Feuerwehrmann wollte, dass sein Einsatz bei der Trierer Amokfahrt wegen psychischer Probleme als Dienstunfall anerkannt wird. Ein Gericht hat dies nun abgelehnt.

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