Strukturen für den Ernstfall: Mehr Landesbefugnisse im Katastrophenfall vorgesehen
Gute drei Jahre nach der Ahrflut legt die Regierung einen Entwurf für ein neues Katastrophenschutzgesetz vor. Die Zuständigkeit bleibt bei den Kommunen, aber das Land bekommt mehr Möglichkeiten.
Im Nachgang der Flutkatastrophe an der Ahr hat die rheinland-pfälzische Landesregierung einen zentralen Baustein für die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Ein Entwurf für ein neues Landesgesetz, den Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) gemeinsam in Mainz vorstellten, sieht unter anderem bei sich zuspitzenden Lagen mehr Befugnisse für das Land vor.
Vorgesehen sind zudem auf kommunaler Ebene die Pflicht zu hauptamtlichen Brand- und Katastropenschutzinspekteuren und eine stärkere Vernetzung aller Ebenen vor. Ebling sagte, gemeinsam mit einem ebenfalls geplanten neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz würden damit die Regelungen für die Landessicherheit grundlegend novelliert.