Blinden Fahrgast mit Hund abgewiesen: Kärntner WK warnt
In Kärnten hat ein Taxilenker die Mitnahme eines blinden Mannes verweigert, weil dieser mit seiner Assistenzhündin ins Taxi steigen wollte. Der Fall hat nun die örtliche Wirtschaftskammer auf den Plan gerufen: Für Assistenzhunde besteht eine Beförderungspflicht, informierte Christian Rumpelnig, Obmann der Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Und: "Eine solche Verweigerung kann ernste, rechtliche Folgen haben, bis hin zum Entzug des Taxilenkerausweises."