Afghaninnen auf der Flucht: Österreich bleibt bei Asyl-Einzelfallprüfungen
Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich Verfolgung droht. Es genüge, ihre Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen.