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Afghaninnen auf der Flucht: Österreich bleibt bei Asyl-Einzelfallprüfungen

Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich Verfolgung droht. Es genüge, ihre Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen.

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